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Zurück zur ÜbersichtMüssen Beschäftigte im Urlaub erreichbar sein?
Grundsätzlich dient der Urlaub dazu, dass sich Arbeitnehmer von ihrer beruflichen Tätigkeit erholen können. Während des genehmigten Urlaubs besteht daher in der Regel keine Verpflichtung, dienstliche E-Mails zu lesen, Anrufe entgegenzunehmen oder auf Kurznachrichten zu reagieren.
Etwas anderes kann in Ausnahmefällen gelten, wenn im Einzelfall besondere Vereinbarungen bestehen. Arbeitgeber sollten jedoch darauf achten, dass der Erholungszweck des Urlaubs gewahrt bleibt. Werden Beschäftigte während des Urlaubs tatsächlich zur Arbeitsleistung herangezogen, kann dies den Erholungszweck des Urlaubs beeinträchtigen und ggf. arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Viele Beschäftigte beantworten Mails und Anrufe im Urlaub
Dass viele Beschäftigte dennoch erreichbar bleiben, zeigt eine aktuelle Umfrage des Digitalverbands Bitkom. Danach sind zwei Drittel der Berufstätigen während ihres Sommerurlaubs für berufliche Anliegen erreichbar. Besonders häufig werden Kurznachrichten und Anrufe beantwortet. Viele Befragte gaben an, dass sie sich hierzu aufgrund der Erwartungen von Kollegen oder Vorgesetzten veranlasst sehen.
Klare Vertretungsregelungen und eine offene Kommunikation darüber, wer im Urlaubsfall zuständig ist, können helfen, Missverständnisse zu vermeiden. So können Beschäftigte ihre freie Zeit ungestört genießen und Unternehmen gleichzeitig einen reibungslosen Ablauf sicherstellen.
Wer unsicher ist, welche Regelungen im eigenen Unternehmen gelten, sollte einen Blick in den Arbeitsvertrag oder betriebliche Vereinbarungen werfen oder sich bei der Personalabteilung erkundigen.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.