Christian Bahr Steuerberater
Bleckede 


Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Sonstige 
Donnerstag, 13.08.2026

Neue EU-Verpackungsvorschriften ab August 2026

Ab dem 12.08.2026 gelten in der gesamten Europäischen Union neue Vorschriften im Rahmen der Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR). Beispielsweise gehören dazu strenge Grenzwerte für sog. Ewigkeitschemikalien (PFAS) in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.

Weitere Vorschriften treten schrittweise in Kraft. Die wichtigsten PPWR-Vorschriften müssen ab 2030 angewendet werden, beispielsweise Vorschriften zur Recyclingfähigkeit und sehr kleinen Einweg-Kunststoffverpackungen in Hotels und Restaurants. So haben die Beteiligten ausreichend Zeit, sich darauf einzustellen.

Ziel der neuen Vorschriften ist es, Abfall zu reduzieren, Recycling zu steigern, Verpackungen mit Lebensmittelkontakt durch die Begrenzung schädlicher Stoffe wie PFAS für Verbraucher sicherer zu machen und die Abhängigkeit von Primärrohstoffen zu verringern.

Übersicht

Mit dem 12.08.2026 gelten folgende Elemente der PPWR:

  • Grenzwerte: Strengere PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen;
  • Definitionen: EU-weit harmonisierte Definitionen, beispielsweise für Hersteller und Produzenten;
  • Kennzeichnungspflichten: Kennzeichnungen und Angaben auf bestimmten Verpackungen.
Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.