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Zurück zur ÜbersichtHilfe bei Stromausfall im Südwesten von Berlin: Verzicht auf City Tax bei Hotelübernachtungen
Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin teilte am 05.01.2026 mit, dass das Land Berlin die vom Stromausfall im Südwesten der Stadt betroffenen Menschen durch einen gezielten Verzicht auf die Erhebung der Übernachtungsteuer (City Tax) unterstützt. Für die Dauer der bestehenden Notlage werde bei erforderlichen Hotelübernachtungen keine City Tax erhoben.
Mit dieser Maßnahme trage das Land Berlin der außergewöhnlichen Situation Rechnung, in der viele Betroffene ihre Wohnungen vorübergehend nicht nutzen könnten und auf eine Unterbringung in Hotels angewiesen seien.
Ein entsprechendes Informationsschreiben hat die Finanzverwaltung auch an den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband für das Gastgewerbe (DEHOGA Berlin) übermittelt. Rechtsgrundlage für den Steuerverzicht ist der Leitfaden Übernachtungsteuer (Tz. 5.2). Dieser stellt klar, dass Übernachtungen, die aufgrund der Unbewohnbarkeit der eigenen Wohnung erforderlich werden, der grundlegenden Daseinsvorsorge – dem Wohnen – dienen. Solche Übernachtungsaufwendungen sind daher nicht steuerpflichtig.
Hinweis
Weitere Informationen zur City Tax finden Sie bei der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.